20.02.2025 – News – Süddeutsche Zeitung – Kassian Stroh — – Details
Wolodimir Selenskij
US-Präsident Trump hat die Legitimität von Selenskijs Präsidentschaft angezweifelt. Wie argumentiert er und was sagt die ukrainische Verfassung? Antworten auf die wichtigsten Fragen. — Ein «Diktator ohne Wahlen» sei Wolodimir Selenskij – das hat Donald Trump am Mittwoch geschrieben. Der ukrainische Präsident müsse eigentlich eine Neuwahl ansetzen, tue dies aber nicht, weil seine Umfragewerte schlecht seien und er den Machtverlust fürchte. Damit übernimmt der Präsident der USA eine Argumentation der russischen Regierung, die von den Fakten nicht gedeckt ist. — Doch was sagt die ukrainische Verfassung? Und wie ist das Wahlrecht im Verteidigungsfall in den Verfassungen anderer Länder geregelt? — Wie kam Selenskij ins Amt?Am 21. April 2019 wurde Selenskij zum Präsidenten gewählt, er besiegte den Amtsinhaber Petro Poroschenko klar und holte in der Stichwahl mehr als 73 Prozent der Stimmen. Einen Monat später wurde er vereidigt. Artikel 103 der ukrainischen Verfassung legt die Amtszeit des Präsidenten auf fünf Jahre fest.
Wie argumentiert der Kreml?Die russische Regierung unter Wladimir Putin versucht nicht erst seit der Großinvasion im Februar 2022, die Legitimität der politischen Führung in Kiew in Zweifel zu ziehen. Die sei eine Truppe von Nazis, die man absetzen müsse, gab der Kreml anfangs als Kriegsziel aus. Manchmal hieß es, der prowestliche Selenskij habe sich an die Macht geputscht. Und seit einem Jahr ist immer wieder zu hören, er sei nicht mehr der legitime Präsident, da seine Amtszeit ja ausgelaufen sei. Putin – das sei nebenbei erwähnt – gründet seine Präsidentschaft auch auf eine Verfassungsänderung zu seinen Gunsten und Wahlen, die demokratischen Grundsätzen nicht entsprachen. Trump übernimmt nun Putins Sichtweise. Und das hat auch Folgen für mögliche Friedensverhandlungen: So könnten Trump und Putin Selenskij übergehen, denn: Wie soll ein illegitimer Präsident einen möglichen Waffenstillstands- oder Friedensvertrag aushandeln oder gar gültig unterschreiben? (…)
SK-news