10.01.2025 – News – ARD Tagesschau – Andreas Braun — – Details
Teilrentner
Viele Bundesbürger wollen auch im Rentenalter im Arbeitsleben aktiv bleiben. Besonders für sie kann eine «Teilrente» Sinn ergeben – denn sie hat mehrere Vorteile. — Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht der Ruhestand schon in wenigen Jahren bevor – und damit auch die gesetzliche Rente. Wer seine Rente beantragt – ob beim Erreichen der Regelaltersgrenze oder auch schon vorher -, der hat zwei Möglichkeiten: nämlich die klassische «Vollrente» zu beantragen oder eine sogenannte «Teilrente».Beantragung wie bei der VollrenteEine Teilrente können alle Rentenversicherten beantragen, die Anspruch auf eine Altersrente durch die gesetzliche Rentenversicherung haben. Dies kann die klassische Rente sein, deren Eintrittsalter inzwischen bei 67 Jahren liegt. Aber auch die Rente mit Abschlägen, die mit 63 beantragt werden kann, ist als Teilrente möglich.Das Antragsverfahren unterscheidet sich nicht vom normalen Rentenantrag, so Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung: «Mit seinem Erstantrag auf eine Altersrente wird der Versicherte tatsächlich auch schon in dem eigentlichen Antragsformular gefragt, ob er diese Rente als sogenannte Altersvollrente beziehen möchte oder als Teilrente. Damit hat man schon zu Beginn seiner Altersrente die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen.» — Zwischen zehn und 99,99 ProzentDabei sind die späteren Ruheständler relativ frei bei der Wahl des Anteils, zu dem die Rente als Teilrente in Anspruch genommen werden soll. Es müssen mindestens zehn Prozent der Rente als Teilrente beantragt werden. Der maximale Anteil liegt bei 99,99 Prozent.Auch diese 99,99-Prozent-Rente kann in bestimmten Fällen Sinn ergeben, so Expertin Sennewald: «Der Verzicht auf 0,01 Prozent meiner Rente ist insbesondere dann von Vorteil, wenn ich eine Person pflege und selber schon das Regelalter erreicht habe. Dann werden nämlich weiterhin Beiträge für mich als Pflegeperson von der Pflegekasse gezahlt, und diese Beiträge steigern dann meine Altersrente weiterhin.» (…) Erschöpfter Arbeiter auf einer Baustelle.Player: audioWas bleibt? Baustellen beim Thema Rente26.12.2024Reform dringend nötigDie Rente bleibt eine BaustelleDie von der Ampel geplante Rentenreform ist mit dem Bruch der Koalition gescheitert. mehrWechsel formlos möglichAuch die Höhe der Teilrente dann dabei angepasst werden. Und auch ein mehrfacher Wechsel zwischen Teil- und Vollrente ist möglich. Dieser wird einfach formlos bei Anschreiben beim Rentenversicherungsträger beantragt. Ein solcher Wechsel wird dann jeweils nach Monatsfrist wirksam.
SK-news