Der Fall Malamud / EU-Normen und das Recht auf freien Informationszugang

24.09.2024DimensionenÖ1Mariann Unterluggauer —   –  Details

Sicherheitsnormen für Kinderspielzeug

In der Rechtssache C-588/21 P – auch bekannt als «Fall Malamud» – überraschte der Europäische Gerichtshof die Standardisierungsgremien in Europa und die Europäische Kommission. Seit 2018 kämpfen die gemeinnützigen Organisationen von Carl Malamud (Public.Resource.Org) und «Right to Know» dafür, die Sicherheitsnormen für Kinderspielzeug einsehen zu können – und zwar gratis. Sie stellten einen Antrag zur Einsicht von vier spezifischen Normen zur Produktion von Spielzeug. Zuerst an die Europäische Kommission. Abgelehnt. Dann ans Gericht. Abgewiesen. Im März 2024 kam der EU-Gerichtshof in Luxemburg zu folgendem drittem Urteil: Bei technischen Normen überwiege das Interesse der Öffentlichkeit, sie auch zu kennen. Während die europäischen Standardorganisationen betonen, das ändere nichts, sehen andere darin ein «bahnbrechendes Urteil», das Standardisierungsprozesse und die Gremien nachhaltig verändern werde.

– – Gestaltung: Mariann Unterluggauer

 
 

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