Zappanale darf ihren Namen behalten / BGH-Urteil

31.05.2012NewsSüddeutsche ZeitungN.N. —   –  Details

Zappanale Flagge

BGH-Urteil — Das Musikfestival “Zappanale” an der deutschen Ostseeküste ist gerettet. Ein teurer Rechtsstreit mit der Witwe des Rockmusikers hatte die Existenz des nach Frank Zappa benannten Spektakels bedroht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof den Festivalmachern Recht gegeben – die Marke “Zappa” wird in Deutschland gelöscht. Das Musikfestival “Zappanale” in Mecklenburg-Vorpommern darf seinen Namen behalten. Angefochten hatte dies die Witwe des 1993 gestorbenen Rockmusikers Frank Zappa, die darin eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Der Bundesgerichtshof wies am Donnerstag in Karlsruhe jedoch ihre Klage zurück. “Dieses Urteil entspricht dem Geist Zappas, der immer für die Freiheit der Kunst eingetreten ist”, sagte der Vorsitzende des Vereins Arf-Society, Thomas Dippel, der das Festival ausrichtet. — Die Musik von Frank Zappa ist zwar weiterhin populär, doch die Wortmarke “Zappa” müsse in Deutschland gelöscht werden, stellte der Bundesgerichtshof jetzt fest. Frank Zappas Witwe Gail hatte argumentiert, dass sie die Rechte an der Marke “Zappa” besitze. Die höchsten Richter erklärten dagegen, dass sie diese Marke die vergangenen fünf Jahre in Deutschland nicht genutzt habe. Die “Zappanale” kann also auch weiterhin Werbeartikel mit dem Porträt oder dem auffälligen Bart Zappas verkaufen. Nach Ansicht des Gerichts reicht es nicht aus, dass die Klägerin Musik unter dem Zeichen “ZAPPA Records” auf den Markt bringt, um eine Marke zu rechtfertigen. Auch die Internet-Domain “zappa.com” sei keine ausreichende Nutzung des Markennamens gemäß EU-Recht. Demnach müsse eine Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung in der Europäischen Union benutzt werden, um nicht gelöscht zu werden. ”Das Publikum fasst den Domainnamen nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf”, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Rechtsstreit hatte sich über vier Jahre hingezogen. “Wenn wir unterlegen wären, hätten wir schon wegen der Höhe der Gerichtskosten das Festival aufgeben müssen”, sagte Dippel. Sie lägen inzwischen in einem mittleren fünfstelligen Bereich und müssen nun von der Klägerin übernommen werden. Damit steht der Ausrichtung der nächsten “Zappanale” nichts mehr im Weg. Sie findet vom 1. bis 5. August an der Galopprennbahn in Bad Doberan, in der Nähe von Rostock, statt. Auftreten werden unter anderem Alice Cooper, Georg Duke und Jean-Luc Ponty sowie Fried Dähn und The Yellow String Quartet.

 
 

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