Nicht länger übersehen: Katharine McCormick, die treibende Kraft hinter der Antibabypille

03.04.2025News: NachrufeThe New York TimesKatharine Q. Seelye —   –  Details

Katharine McCormick

Sie nutzte ihren Reichtum strategisch, um die Chancen der Frauen zu verbessern, indem sie die Entwicklung der Pille finanzierte und die Frauenwahlrechtsbewegung unterstützte. — Katharine McCormick auf einem undatierten Foto. Sie finanzierte die Grundlagenforschung, die Ende der 1950er Jahre zur Entwicklung der Antibabypille führte. — Katharine Dexter McCormick, die in ein wohlhabendes Leben hineingeboren wurde und dieses durch ihre Heirat noch mehrte, hätte sich einfach zurücklehnen und die vielen Vorteile genießen können, die ihr zuteilwurden. Stattdessen setzte sie ihr beträchtliches Vermögen – gepaart mit ihrem beträchtlichen Eigensinn – ein, um das Leben von Frauen zu verbessern. — Als Aktivistin, Philanthropin und Wohltäterin setzte McCormick ihr Vermögen strategisch ein, insbesondere um die Grundlagenforschung zu finanzieren, die Ende der 1950er Jahre zur Entwicklung der Antibabypille führte. — Zuvor war die Verhütung in den USA stark eingeschränkt; Diaphragmen und Kondome waren verboten. Die Einführung der Pille erleichterte es Frauen, Kinder zu planen und trieb die explosive sexuelle Revolution der 1960er Jahre voran. Heute ist die Pille trotz einiger Nebenwirkungen die am weitesten verbreitete Form der reversiblen Verhütung in den USA. — McCormicks Interesse an Geburtenkontrolle begann in den 1910er Jahren, als sie von Margaret Sanger erfuhr, der feministischen Führungspersönlichkeit, die wegen der Eröffnung der ersten Klinik für Geburtenkontrolle in den USA inhaftiert worden war. Sie teilte Sangers glühende Überzeugung, dass Frauen ihr biologisches Schicksal selbst bestimmen können sollten. — Die beiden lernten sich 1917 kennen und schmiedeten bald einen ausgeklügelten Plan, um Diaphragmen in die Vereinigten Staaten zu schmuggeln. — Diaphragmen waren durch den Comstock Act von 1873 verboten. Dieser stellte das Versenden oder Übermitteln von «obszönem, anstößigem oder laszivem» Material – darunter Pornografie, Verhütungsmittel und Abtreibungsartikel – per Post unter ein Bundesverbrechen. (Das Gesetz, das den Versand von Abtreibungsartikeln weiterhin verbietet, hat seit der Aufhebung des bundesweiten Rechts auf Abtreibung im Jahr 2022 erneut Aufmerksamkeit erregt.) (…)

 
 

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