13.03.2025 – News – NZZ – Ivo Mijnssen — – Details
Sahra Wagenknecht
Bundesverfassungsgericht weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Wahl ab — Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit. — Damit kann der Wahlausschuss des Bundestages wie geplant am Freitag das endgültige amtliche Wahlergebnis bekannt geben. — Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit. Denn vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sei Rechtsschutz nur begrenzt möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit. — Damit kann der Wahlausschuss des Bundestages wie geplant am Freitag das endgültige amtliche Wahlergebnis bekannt geben. — Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit. Denn vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sei Rechtsschutz nur begrenzt möglich. — Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit. — Damit kann der Wahlausschuss des Bundestages wie geplant am Freitag das endgültige amtliche Wahlergebnis bekannt geben. — Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit. Denn vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sei Rechtsschutz nur begrenzt möglich.
13.400 Stimmen fehlen dem BSWDas BSW scheiterte bei der Bundestagswahl vom 23. Februar knapp an der Fünfprozenthürde und verpasste den Einzug in den Bundestag. Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen. Deshalb wollte die Partei mit ihrem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen. — Das Vorgehen der Partei vor dem Gericht war ungewöhnlich. Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt – dessen Wahlprüfungsausschuss entscheidet dann darüber. Erst gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
Gericht verweist auf WahlprüfungsverfahrenDeswegen erklärte das Gericht nun auch, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden. — Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl lag die CDU/CSU mit 28,6 Prozent der Zweitstimmen klar vorn. Es folgten die AfD mit 20,8 Prozent, die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die Linke schaffte mit 8,8 Prozent klar den Wiedereinzug in den Bundestag. Neben dem BSW mit 4,97 Prozent scheiterte hingegen auch die FDP mit 4,3 Prozent an der Fünfprozenthürde. «–
— –
SK-news